Ästhetik
Auch wenn die meisten beim Thema Kieferorthopädie an Kinder denken, gibt es für kieferorthopädische Behandlungen keine Altersgrenze. Eine ganze Reihe von Fehlstellungen der Zähne ist sowohl aus kieferorthopädischer/zahnmedizinischer Sicht problematisch als auch ästhetisch verbesserungswürdig. Vor allem erwachsene Patienten suchen den Kieferorthopäden häufig wegen des Wunsches nach einem schönen Lächeln auf. Die Palette reicht von kleinen, einfach zu behandelnden Lücken bis hin zu ausgeprägten Engständen und Tiefbissen.
Bekanntermaßen wird ein perfekt geformtes natürliches Gebiss auch als sehr ästhetisch empfunden. Natürlich hat nicht jeder das perfekte Gebiss von der Natur geschenkt bekommen. Ziel der Behandlung ist es, einen harmonischen , natürlichen Zahnbogen und Zahnfleischverlauf zu formen, den man beim Lachen gerne zeigt. Ein schöner Nebeneffekt bei perfekt ausgeformten Zahnbögen ist, dass sich die Zähne auch besser reinigen lassen. Um diese Ziele zu erreichen, stehen verschiedene, darunter auch fast nicht sichtbare Behandlungsmethoden zur Auswahl.
Kiefergelenk
Die Gründe für Kiefergelenk- und Kaumuskulaturbeschwerden sind sehr vielseitig. Als Ursachen kommen z.B. muskuläre Überbeanspruchung (stressbedingtes Knirschen/Pressen), Zwangsführungen oder Überbelastungen durch Zahnfehlstellungen (Kreuzbisse, Deckbisse, offene Bisse), Traumata oder auch Allgemeinerkrankungen (z.B. rheumatische Erkrankungen, Fibromyalgien) vor.
Kiefergelenkgeräusche wie Knacken oder Reiben kommen sehr häufig vor, bedürfen aber, wenn keine Beschwerden vorliegen in der Regel keiner Therapie. Andere Gelenke knacken und Reiben auch, sind aber weiter weg vom Ohr.
Behandlung
Zur kieferorthopädischen Behandlung steht eine ganze Reihe von Methoden zur Auswahl. Die Behandlung mit herausnehmbaren Plattenapparaturen und funktionskieferorthopädischen Geräten sind für Erwachsene aber eher ungeeignet. Für Erwachsene kommen prinzipiell drei verschiedene Techniken in Frage:
Die Bukkaltechnik
Festsitzende Zahnspange außen auf die Zähne aufgebracht.
Die Lingualtechnik
Festsitzende Zahnspange auf der Innenseite der Zähne befestigt.
Die Schienentechnik
Eine Abfolge mehrerer durchsichtiger Schienen (invisalign).
Jede dieser Methoden hat ihre Vor- und Nachteile, die hier kurz tabellarisch aufgelistet sind:
Bukkaltechnik | Lingualtechnik Incognito | Lingualtechnik 2-D | Invisalign | |
Behandlungsspektrum | +++ | +++ | + | + |
Ästhetik | – bis + | +++ | +++ | +++ |
Präzision | +++ | +++ | + | + |
Eingewöhnung | + | – | + | +++ |
Kosten | ++ | – | + | – |
Durch den Einsatz von kleinen Verankerunsgschrauben kann das Behandlungsspektrum erweitert werden. Ebenso ist es dadurch möglich geworden, die Behandlungsapparaturen in bestimmten Fällen auf ein Minimum (Teilapparaturen) zu reduzieren. Die Behandlungsdauer richtet sich nach Art und Umfang der Fehlstellung und reicht von einem dreiviertel Jahr bis hin zu ca. zwei bis drei Jahren.
Retention
Wenn die aktive Behandlung beendet ist, folgt der nicht weniger wichtige Teil der Retention (Stabilisierung) des Behandlungsergebnisses. Die Entbehrungen der vorangegangen Zeit sollen sich ja gelohnt haben. Die Art der Retention richtet sich nach der Ausgangssituation. Im Oberkiefer reicht oft eine einfache Haltespange aus, manchmal ist es aber auch notwenig, einen dünnen Draht auf den Innenflächen der Frontzähne zu befestigen. Im Unterkiefer wird meist ein dünner Draht befestigt, da die Unterkieferzähne noch empfindlicher für Veränderungen sind. Ebenfalls kann z.B. bei der Invisalign-Behandlung die letzte Schiene als Retentionsschiene weiter getragen werden Grundsätzlich gilt: Je ausgeprägter die Ausgangssituation desto eher wird ein Kleberetainer eingesetzt und desto länger wird retiniert, in manchen Fällen am besten ein Leben lang!
Parodontologie
Die Parodontologie (Lehre des Zahnhalteapparat) ist ein spezielles Gebiet der Zahnheilkunde, warum also steht es auf einer kieferorthopädischen Seite? Nun, Zahnfehlstellungen können zu parodontalen Problemen führen genauso wie umgekehrt ein reduzierter Zahnhalteapparat zu Zahnwanderungen führen kann.
Die Bewegung der Zähne bei einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt durch Umbauvorgänge im Zahnhalteapparat. Deswegen ist besonders wichtig, dass vor und während der kieferorthopädischen Behandlung gesunde Zahnfleischverhältnisse vorliegen. Die Parodontalbehandlungen führt der Hauszahnarzt je nach Aufwand in einer bis meist mehreren Sitzungen durch.
Parodontalbehandlungen sind niemals „abgeschlossen“. Sie müssen lebenslang kontrolliert und durch Prophylaxemaßnahmen beim Hauszahnarzt im Griff gehalten werden. Ohne gute Mitarbeit des Patienten ist auch der beste Zahnarzt verloren. Wichtig ist auch zu wissen: Eine Parodontitis heilt niemals von alleine aus! Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist es, die Zahnstellung so zu verändern, dass Fehlbelastungen der Zähne und des Zahnfleischs vermieden werden, die Reinigungsfähigkeit verbessert und die ästhetisch oft unschönen Zahnfehlstellungen beseitigt werden. Ebenso wird eine Verbesserung der so genannten „roten Ästhetik“, des Zahnfleischverlaufs angestrebt.
MKG-Chirurgie
Besonders ausgeprägte Kieferfehlstellungen (Dysgnathien) lassen sich häufig nicht allein kieferorthopädisch behandeln. Zudem wird hierbei auch eine Verbesserung ungünstiger Profilverläufe angestrebt .
Solche Fehlstellungen sind durch Über- oder Unterentwicklung einer oder beider Kiefer gekennzeichnet. Die Fehlentwicklung kann sowohl in Breite , Länge oder Höhe der Kiefer vorkommen.
Während bei Kindern und Jugendlichen durch kieferorthopädische Maßnahmen noch bedingt Einfluss auf das Wachstum genommen werden kann, muss bei Erwachsenen die Umstellung der Kiefer durch einen Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg erfolgen.
Die Planung solch eines Eingriffs erfolgt nach sorgfältiger interdisziplinärer Planung von Kieferorthopäde, Kieferchirurg und Hauszahnarzt unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten, da durch solche Operationen das äußere Erscheinungsbild des Patienten verändert wird. Je nach Operationsplanung und -technik kann in einem bestimmten Rahmen sowohl eine starke als auch möglichst diskrete Veränderung erreicht werden.
(Prä)Prothetik
Die Fortschritte in der gesamten Zahnmedizin, sowie das erweiterte Wissen der Patienten um die Zahngesundheit haben auch zu höheren Ansprüchen der Patienten an die Haltbarkeit und die Ästhetik prothetischer Restaurationen geführt. Zugleich möchten Zahnärzte heutzutage möglichst zahnhartsubstanzschonend (minimalinvasiv) arbeiten.
Um diese Anforderungen erfüllen zu können, ist es manchmal sinnvoll, Zähne zum Beispiel vor einer Brückenversorgung in ihrer Achsenstellung zu verbessern, um eine achsengerechte Präparation des Zahns zu ermöglichen. Auch bei starken Drehungen und Engständen ist manchmal eine kieferorthopädische Vorbehandlung wünschenswert.
Genauso ist es möglich, den Zahnfleischverlauf im Frontzahnbereich vor einer Kronen- oder Veneerversorgung zu harmonisieren. Auch vor Implantationen kann z.B. bei eingeschränkten Platzverhältnissen eine kieferorthopädische Öffnung der Lücke sinnvoll sein.
Für solche Behandlungen reicht meist eine Teilapparatur , eventuell mit Minischrauben aus.
Kosten
Für gesetzliche versicherte Patienten erfolgt die Einstufung der Fehlstellung, wie bei Kindern und Jugendlichen anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen , jedoch werden bei über 18-jährigen erst ab einem Ausprägungsgrad „4“ die Kosten für eine nach § 12 des Sozialgesetzbuches V „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung übernommen. Die Patienten können aber darüber hinaus eine höherwertige Behandlungsmethode/-technik wählen, die dafür anfallenden Mehrkosten müssen selbst getragen werden. Der Ausprägungsgrad 4 betrifft Situationen, bei denen eine kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgische Therapie notwendig ist.
Erwachsene, deren Gebisssituation nicht mindestens in die „Kategorie 4“ fällt, müssen die Kosten für die kieferorthopädisch Behandlung – auch wenn aus prophylaktischen, parodontologischen oder prothetischen Gründen eine Therapie sinnvoll wäre – komplett selbst übernehmen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen je nach Tarif. Unter Umständen können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 Einkommensteuergesetz).